Für Pflegefachpersonen

Welcher GAV gilt für mich?

Im Gesundheitswesen gelten je nach Kanton, Trägerschaft und Einrichtung unterschiedliche Regelungen. Wir sagen Ihnen zu jeder Stelle, was gilt.

Warum das wichtig ist

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferienanspruch, Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienste, Kündigungsfristen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Nicht jede Einrichtung ist einem GAV unterstellt. Öffentliche Spitäler folgen oft kantonalen Personalverordnungen, private Heime haben teils eigene Reglemente. Wir legen das vor Vertragsabschluss offen.

Was ein GAV typischerweise regelt

  • MindestlohnUntergrenzen nach Funktion, Ausbildung und Erfahrungsjahren.
  • ArbeitszeitWochenstunden, Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten.
  • Ferien & FeiertageFerienanspruch nach Alter und Umgang mit Feiertagen.
  • ZuschlägeAbgeltung für Nacht-, Wochenend- und Pikettdienste.
  • Krankheit & UnfallLohnfortzahlung und Versicherungsdeckung.
  • KündigungFristen und Ablauf bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sie möchten wissen, was bei einer konkreten Stelle gilt?Nennen Sie uns die Einrichtung – wir prüfen es und melden uns zurück.