
Für Pflegefachpersonen
Ihr Start in der Schweiz
Sie kommen aus dem EU- oder EFTA-Raum und möchten in der Schweiz im Gesundheitswesen arbeiten? Wir begleiten Sie durch die Formalitäten.
Worum Sie sich kümmern müssen
Die vier wichtigsten Punkte
- AufenthaltsbewilligungFür EU/EFTA-Bürger meist die Bewilligung B oder L. Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage dafür.
- DiplomanerkennungPflegediplome aus dem Ausland werden vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannt. Planen Sie dafür Zeit ein.
- KrankenversicherungDie Grundversicherung ist obligatorisch und muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise abgeschlossen werden.
- Anmeldung am WohnortMelden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Ihres Wohnorts an.

Diplomanerkennung
Ohne SRK-Anerkennung geht es nicht
Wer in der Schweiz als diplomierte Pflegefachperson arbeiten will, braucht die Anerkennung des Schweizerischen Roten Kreuzes. Das Verfahren dauert je nach Herkunftsland und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Monate.
- Diplom und Notenausweise in beglaubigter Übersetzung
- Nachweis der Berufserfahrung
- Sprachnachweis Deutsch, in der Regel mindestens B2
- Auszug aus dem Strafregister
Häufige Fragen
Kann ich schon arbeiten, während die Anerkennung läuft?
In vielen Fällen ja – zum Beispiel als Pflegehelferin oder Fachfrau Gesundheit, je nach Ausbildung und Einrichtung. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.
Welches Sprachniveau brauche ich?
Für die Arbeit am Patienten wird in der Deutschschweiz in der Regel mindestens B2 verlangt. Einzelne Einrichtungen setzen C1 voraus.
Helfen Sie bei der Wohnungssuche?
Wir vermitteln keine Wohnungen, geben Ihnen aber Hinweise zur Region und stellen bei Bedarf den Kontakt zur Einrichtung her, die manchmal Personalzimmer anbietet.
